Das Kehler Stadtbussystem verknüpft fünf Stadtbuslinien mit weiteren Buslinien des Regionalverkehrs, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner der zehn Kehler Ortschaften und der Kernstadtquartiere im verlässlichen Taktverkehr an die Innenstadt und die Tram nach Straßburg angebunden werden und die Stadtteile auch untereinander besser mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen sind.
Der Flyer mit dem Liniennetzplan, einer Übersicht zu den Fahrkarten und Preisen sowie weiterführenden Informationen zum Stadtbussystem kann hier eingesehen werden.
Die Fahrpläne zu den einzelnen Stadtbuslinien können hier eingesehen werden:
Fahrplan Linie K1: Kehl, Rathaus - Sundheim, Rheintalcenter
Fahrplan Linie K2: Kehl, Rathaus - Kehl, Rathaus
Fahrplan Linie K3: Kehl, Rathaus - Kehl, Albert-Schweitzer-Schule
Fahrplan Linie K4: Kehl, Rathaus - Leutesheim, Kirche
Fahrplan Linie K5: Kehl, Rathaus - Zierolshofen
Fahrplan Linie K10: Kehl, Bahnhof - Auenheim, Süd
Fahrplan Kehl Rathaus - Kittersburg/Altenheim - Offenburg Bahnhof / ZOB
Fahrplan Kehl Rathaus - Bodersweier - Linx - Freistett / Kehl Rathaus - Bodersweier - Diersheim - Rheinbischofsheim - Freistett
Fahrplan Kehl - Hesselhurst - Willstätt - Sand - Offenburg
Individuelle Fahrtenwünsche können auch in der elektronischen Fahrplanauskunft geprüft werden.
Fahrkarten für den Stadtbus sind erhältlich an der Infothek im Rathaus I und in der Tourist-Information in der Rheinstraße 77 sowie in den Bussen und an Automaten.
Rathaus Kehl - Infothek
Rathaus I
Rathausplatz 1, 77694 Kehl
Montag bis Mittwoch: 8 bis16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Tourist-Information
Rheinstraße 77, 77694 Kehl
Tel. 07851 88-1555
Fax 07851 88-1557
Sommer (1. April-30. September):
Montag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Samstag: 10 bis 13 Uhr
Winter (1. Oktober-31. März):
Montag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
Samstag: 10 bis 13 Uhr
Die Preise pro Fahrt können über den Tarif-Check der TGO ermittelt werden. Die Anzahl der durchfahrenen TGO-Zonen ergibt die passende Preisstufe. Gibt es im Tarifzonenplan mehrere eingezeichnete Fahrtmöglichkeiten in direkter Richtung des Fahrtziels, zählt die kürzeste Verbindung.
In den Bussen dürfen keine Fahrräder mitgenommen werden.
In der Tram ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich erlaubt und kostenfrei, allerdings nicht unter der Woche in den Hauptverkehrszeiten von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr.
Im Bus ist für Hunde eine entsprechende Fahrkarte „Einzelfahrt Kind“ zu lösen. Kleinere Hunde in geeigneten Transportbehältnissen und Blindenführhunde werden unentgeltlich befördert.
In der Tram sind nur kleine Hunde (oder andere Haustiere) in einem geeigneten Transportbehältnis erlaubt, sowie Blindenführ- und Assistenzhunde.
Fahrpläne für den Bus sowie die Tramlinie D sind erhältlich in der Tourist-Information in der Rheinstraße 77 sowie im Rathaus I und im TDK-Gebäude.
Außerdem liegen die Fahrpläne für den Bus in den Bussen aus. Online sind die Busfahrpläne unter www.sweg.de und die Fahrpläne für die Tramlinie D unter www.cts-strasbourg.eu/de/ einsehbar.
Ist der TGO-Fahrscheinautomat defekt, sollte dies sofort bei Fahrtantritt dem Busfahrer gemeldet werden. Dieser kann generell alle Fahrscheine, auch Punktekarten oder den Europass Mini, verkaufen. In der Tram können keine Tickets erworben werden.
Ist der CTS-Fahrscheinautomat defekt, muss der Tram-Fahrgast an der nächsten Haltestelle aussteigen, dort ein Ticket lösen, dieses entwerten und dann in die nächste Tram wieder einsteigen. In der Tram können keine Tickets entwertet werden.
Auch defekte Fahrscheinentwerter für die TGO-Punktekarten sollten direkt bei Antritt der Fahrt dem Busfahrer gemeldet werden. Dieser kann die Punktekarten abstempeln.
Ist der CTS-Fahrscheinentwerter defekt, gilt das Gleiche wie beim Fahrscheinautomat: Der Tram-Fahrgast muss an der nächsten Haltestelle aussteigen, dort das Ticket entwerten und dann in die nächste Tram wieder einsteigen. In der Tram können keine Tickets entwertet werden.
Inhaber von TGO-Zeitkarten, also Wochen-, (Schüler-) Monats- und Jahreskarten, die ausschließlich in den Zonen 20, 21 (sowie angrenzenden Zonen) gelten und einen Wohnsitz im Ortenaukreis haben, dürfen mit ihrer Fahrkarte ohne Einschränkung die komplette Tramlinie D nutzen. An Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen können Besitzer aller TGO-Zeitkarten die komplette Tramlinie D kostenlos nutzen. An diesen Tagen dürfen zudem bei allen TGO-Zeitkarten – außer bei Schülermonatskarten – jeweils ein Erwachsener und zwei Kinder oder alle eigenen Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitfahren.
Besitzer von Schülermonatskarten können an diesen Tagen Eltern und Geschwister kostenlos mitnehmen.
Wer mit der Tram nur auf Kehler Gemarkung fährt, kann zwischen dem Bahnhof und dem Rathaus jede in Kehl gültige TGO-Fahrkarte – also auch ein Einzelfahrschein und eine Punktekarte – lösen.
Achtung: TGO-Zeitkarten-Inhaber, die von der Tramlinie D auf eine andere Tram- oder Buslinie im CTS-Netz umsteigen, müssen ein CTS-Ticket lösen. Außerdem ist der TGO-Seniorenpass an Werktagen nicht auf der Tramlinie D gültig, da dieser nicht nur innerhalb der Zonen 20/20, 20/21 oder 21/21, sondern im gesamten TGO-Netz gilt.
Das Baden-Württemberg-Ticket gilt in den Bussen uneingeschränkt.
Auch auf der Tramlinie D von Kehl Rathaus bis Kehl Bahnhof gilt das Baden-Württemberg-Ticket. Für die Fahrt mit der Tram nach Straßburg muss jedoch ein CTS-Ticket gelöst werden.
Um den grenzüberschreitenden Verkehr zu fördern, wurde beschlossen, dass Inhaber von TGO-Zeitkarten mit den Zonen 20 und/oder 21 und Wohnsitz im Ortenaukreis die komplette Tramlinie D nutzen und an Feiertagen und Wochenenden sogar Familienmitglieder kostenfrei mitnehmen können. Als Kompensation dafür dürfen CTS-Monatskartenbesitzer mit Wohnsitz in Frankreich Tram, Busse und S-Bahn auf Kehler Gemarkung nutzen.
In Straßburg werden die Tickets für den öffentlichen Nahverkehr in hohem Maße über Steuergelder subventioniert; außerdem bezahlen die Unternehmen eine Nahverkehrsabgabe und beteiligen sich damit an der Finanzierung des Tram- und Busangebots. Im Gebiet der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) sind die Fahrkarten deshalb teurer, weil der Steuerzahler nur etwa 30 Prozent der Kosten subventioniert; eine Nahverkehrsabgabe für Unternehmen gibt es nicht.
Im Kehler Stadtgebiet gelten Schülermonatskarte für S-Bahn, Bus und Tram. Grenzüberschreitend gültige Schülermonatskarten gibt es noch nicht. Kinder und Jugendliche, die in Straßburg zur Schule gehen, können aber mit der Monatskarte Europass Mini sowohl die Busse in Kehl als auch das komplette Tram- und Busnetz in Straßburg nutzen. Mit den TGO-Schülermonatskarten mit den Zonen 20/20, 20/21 und 21/21 kann zudem auch die komplette Tramlinie D genutzt werden.
Personen mit gültigem Behindertenausweis (grün/orange mit gültiger Wertmarke) fahren im Kehler Stadtgebiet sowohl mit dem Bus als auch mit der Tram und der S-Bahn kostenlos. Im CTS-Netz benötigen Menschen mit Beeinträchtigung grundsätzlich eine Fahrkarte zum Normaltarif. Ausschließlich Menschen mit Sehbehinderungen mit entsprechendem Ausweis können an den CTS-Automaten den Douzepass (zwölf Fahrkarten zum reduzierten Tarif) auf das kontaktlose Ticket laden.
Im Gebiet der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) fahren Kinder unter sechs Jahren sowohl mit dem Bus als auch mit der Tram und allen regionalen Bahnen kostenlos. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren können eine Kinderfahrkarte lösen, mit der sie auch die Tram zwischen Kehl Bahnhof und Kehl Rathaus nutzen dürfen.
Im CTS-Netz fahren Kinder unter vier Jahren kostenlos. Kinder zwischen vier und zwölf Jahren zahlen einen reduzierten Fahrpreis.
Bei der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) gibt es eine ermäßigte Seniorenkarte als Jahresabonnement. Diese gilt im gesamten Ortenaukreis. Spezielle zusätzliche Ermäßigungen für das Kehler Stadtgebiet gibt es nicht. Aktuell gibt es keine Kurzstreckenfahrkarte. Für eine Kurzstrecke empfiehlt sich die TGO-Punktekarte. Hierbei handelt es sich um eine rabattierte Einzelfahrkarte, wodurch für eine Fahrt innerhalb der Zonen 20/20, 20/21 oder 21/21 (Kehler Stadtgebiet) zwei Punkte (entspricht zwei Euro) entwertet werden. Inhaber des Sozialpasses der Stadt Kehl erhalten eine Ermäßigung auf Punktekarten.
Die TGO-Einzelfahrkarte ist bis zu drei Stunden in eine Richtung gültig. Wenn der Umstieg innerhalb dieser drei Stunden geschieht, ist kein zusätzliches Ticket nötig. Der Nutzer einer Punktekarte sollte einen Umstiegswunsch vor Fahrtantritt dem Busfahrer mitteilen, da dieser dann ein separates Umsteigeticket ergänzend zur Punktekarte ausstellt.
Das CTS-Ticket ist eine Stunde lang in eine Richtung gültig. Bei einem Umstieg in ein andere Tram- oder Buslinie in Straßburg muss das Ticket erneut an die Entwertersäule gehalten werden. Dies gilt auch für Tickets, die auf einem Badgéo gespeichert sind.
Aus versicherungstechnischen Gründen werden in Frankreich keine Geldscheine in Automaten akzeptiert.
Die Überdachung des CTS-Automaten am Rathaus ist geplant, wird aber voraussichtlich erst im Winter 2019/20 realisiert.
Zu Zeiten, in denen geringere Fahrgastzahlen erwartet werden, wird ein Anruf-Linien-Taxi (ALT) eingesetzt. Weil das ALT ein Pkw oder ein Kleinbus mit Platz für maximal acht Fahrgäste ist, kommt es zu Einschränkungen bei der Mitnahme von Gepäck und Barrierefreiheit. Stehplätze gibt es nicht. Es fährt auf exakt den gleichen Linien wie der Stadtbus und hält auch an den gleichen Haltestellen. Die Fahrten sind im Fahrplan am Telefon- oder Taxisymbol oberhalb der jeweiligen Fahrtenspalte erkennbar.
Einziger Unterschied zum normalen Bus: Ein Fahrtwunsch muss mindestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit telefonisch unter 07851 88-4848 verbindlich angemeldet werden, sonst besteht kein Anspruch auf Beförderung. Bei einer regelmäßigen Nutzung können auch gleich mehrere Fahrtwünsche angemeldet werden. Grundsätzlich gelten die gleichen Beförderungsbedingungen wie im Busverkehr: Es gilt das komplette Fahrkartensortiment der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO). Weitere Informationen sind im Internet unter www.ortenaulinie.de einsehbar.
Achtung!
Die beiden Ortschaften Hohnhurst und Zierolshofen stellen von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen zu bestimmten Zeiten laut Fahrplan Sonderfälle in der ALT-Anbindung dar:
Möchten Sie nach Hohnhurst fahren, so steigen Sie in einen Bus der Linie 301 an der Haltestelle Kehl Rathaus ein und fahren bis zur Haltestelle Kittersburg Süd. Von dort aus können Sie in ein ALT umsteigen und bis nach Hohnhurst weiterfahren.
Möchten Sie nach Zierolshofen fahren, so steigen Sie in einen Bus der Linie 301 an der Haltestelle Kehl Rathaus ein und fahren bis zur Haltestelle Bodersweier Rathaus. Von dort aus können Sie in ein ALT umsteigen und bis nach Zierolshofen weiterfahren.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrtwunsch auch für dieses ALT mindestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit telefonisch verbindlich angemeldet werden muss.
Dann teilen Sie uns diese gerne in unserem Feedback-Formular mit.
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